Personalauswahl: Dubiose Methoden
- arbeit-resultat-ma
- 13. Nov. 2014
- 1 Min. Lesezeit
immer wieder stolpert man über dubiose Methoden bei der Personalauswahl:
In einer Stellenanzeige wird eine Handschriftenprobe verlangt, in einem anderen Fall soll ein voll ausgearbeitetes Marketingkonzept vorgelegt werden, die Urheberrechte darf der Bewerber verständlicherweise an das ausschreibende Unternehmen abtreten,auch, wenn er nicht eingestellt wird.
Eine Kundin sollte eine Exceltabelle ausfüllen, obwohl in dem Job Excel überhaupt nicht nötig war. Der anschließende Englischtest war ebenso überflüssig – es handelte sich um eine Stelle bei einem deutschen Verlag ohne Kundenkontakt.
Auch Einstellungstests sind nicht ohne: Nach den Kriterien der DIN 33430 (“Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen”) sind zum Beispiel private Fragen in einem Persönlichkeitsfragebogen nicht zulässig. Hier lassen sich offenbar viele Unternehmen Tests aufschwätzen, die wissenschaftlich nicht untermauert sind.
Kurzum: Haben Sie Zweifel an der Nützlichkeit eines Verfahrens, sprechen Sie das an. Fragen Sie nach der Wissenschaftlichkeit. Erkundigen Sie sich, worauf der Test oder die Arbeitsprobe hinausläuft. Ein seriöses Unternehmen wird es Ihnen erklären können – und wollen.
Quelle: XING; hier werden noch mehr Beispiele angeführt.
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